Neue BTGA-Regel zu Korrosionsschutz von Rohrleitungen und Armaturen

16.02.2022
Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat im Februar 2022 die BTGA-Regel 3.004 "Korrosionsschutz von Rohrleitungen und Armaturen in Kalt- und Kühlwassersystemen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)" herausgegeben.
Neue BTGA-Regel zu Korrosionsschutz von Rohrleitungen und Armaturen

Das Deckblatt der neuen BTGA-Regel 3.004. (Bildquelle: BTGA e.V.)

Sie soll Planern und ausführenden Unternehmen eine Entscheidungshilfe geben, bei welchen Umgebungsbedingungen, Korrosivitätskategorien und Rohrwerkstoffen die Anwendung von Korrosionsschutzsystemen nach DIN EN ISO 12944 an Kalt- und Kühlwasserleitungen in der TGA sinnvoll ist. Die neue BTGA-Regel gilt für Kalt- und Kühlwasserleitungen von -20 bis +40 °C, die ausschließlich der funktionsgerechten Nutzung von Gebäuden dienen.

Die Ausführung der Dämmung an Leitungsanlagen der TGA wird in der DIN 4140 beschrieben. Der Korrosionsschutz unter Dämmungen hat laut DIN 4140 nach dem Arbeitsblatt AGI Q 151 bzw. nach der DIN EN ISO 12944 Teil 1-9 zu erfolgen. Die Anwendungsbeispiele aus dem Arbeitsblatt AGI Q 151 konzentrieren sich allerdings auf Anwendungen in betriebstechnischen Anlagen - der Korrosionsschutz an Kalt- und Kühlwasserleitungen in der TGA wird darin nur unzureichend beschrieben.

Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

Weitere Artikel zum Thema

BTGA präsentiert Almanach 2024

13.03.2024 -

Die 24. Ausgabe des BTGA-Almanach zeigt auf 82 Seiten anschaulich und praxisorientiert die Innovationskraft der TGA-Branche und die Schlüsselposition, die sie für das Ausschöpfen von Energieeinsparpotenzialen einnimmt – vor allem in den Bereichen “Nichtwohngebäude” und “großvolumiger Wohnungsbau”.

Mehr lesen