blossom-ic: Digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig mit Verfahren B
Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat bestätigt, dass das Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das blossom-ic System den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.
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