Überarbeitete BTGA-Regel zu Heiz- bzw. Kalt-/Kühlwasserkreisläufen
Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die BTGA-Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ überarbeitet.
Experten aus der Heizungs-, Kälte- und Sanitärtechnik und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des Technischen Referats des BTGA die Regel 3.002 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Der ZVSHK – Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat diese Arbeit unterstützt und trägt die aktualisierte BTGA-Regel mit. Die SHK-Branche verfügt damit über ein einheitliches Instrument, das branchenweit akzeptiert wird.
Die BTGA-Regel 3.002 gilt für die hydraulische und die pneumatische Druckprüfung sowie für das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen). Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Sie gilt nicht für Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und nicht für Installationen außerhalb der Grundstücksgrenze, das heißt für öffentliche Bereiche. Die BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der BTGA-Regel 3.003 „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ und der VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten.