BTGA veröffentlicht neuen Leitfaden zur Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen

25.03.2015

Die Publikation bietet anwenderbezogene Hilfestellungen für rechtlich vorgeschriebene und freiwillig durchgeführte Gefährdungsanalysen. Auch die technischen und rechtlichen Grundlagen werden erläutert. Die Inhalte des Leitfadens richten sich an Planer, Anlagenbauer und an Betreiber von Trinkwasser-Installationen.

Die Gefährdungsanalyse liefert dem Auftraggeber eine konkrete Feststellung planerischer, bau- und betriebstechnischer Mängel seiner Trinkwasser-Installationen. Die Verpflichtung zur Durchführung sieht die Trinkwasserverordnung vor, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100ml überschritten wird. In diesem Fall handelt es sich um eine „ereignisorientierte“ Gefährdungsanalyse. Allerdings können mikrobiologische Beeinträchtigungen von Trinkwasser nicht nur durch Legionellen, sondern auch durch andere Hygieneparameter oder den nicht einwandfreien Zustand einer Anlage hervorgerufen werden. Hieraus ergibt sich — unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen — die Möglichkeit, durch eine freiwillig veranlasste („systemorientierte“) Gefährdungsanalyse bestehende Schwachstellen einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen. „Diese Chance wird nach unserer Erfahrung in der Praxis bisher kaum genutzt“, sagt Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA e.V. „Dabei hilft eine Gefährdungsanalyse nicht nur, Gesundheitsgefährdungen und unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus trägt sie bei zu kalkulierbaren Budgets für den Betrieb und die Instandhaltung einer Anlage“, fügt er hinzu. Auch hierfür diene der Leitfaden, der vom Fachbereich Sanitärtechnik des BTGA erarbeitet wurde, als praxisgerechter Ratgeber.

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