Pumpspeicher müssen sich rechnen
Pumpspeicherwerke sind derzeit die einzig verfügbaren großtechnischen Stromspeicher. Die aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen gefährden jedoch einen wirtschaftlichen Betrieb. Wichtige Investitionen bleiben aus. Die Mitglieder der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) initiierten Plattform „Pumpspeicherwerke – Partner der Energiewende“ haben daher in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen formuliert.
„Pumpspeicher sind eine wesentliche Komponente für die Energiewende“, sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Sie machen es möglich, die erneuerbaren Energien mit ihrer stark schwankenden Erzeugung in das Stromsystem zu integrieren. Um ihre Zukunft zu sichern, müssen wir das Strommarktdesign weiterentwickeln und wirtschaftliche Anreize für die Speicherung von Strom setzen.“
Die Strategieplattform empfiehlt unter anderem, Pumpspeicherwerke diskriminierungsfrei bei der möglichen Einführung eines Kapazitätsmechanismus zu berücksichtigen. Mit diesem Mechanismus plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass immer ausreichend Kraftwerke mit gesicherter Leistung zur Verfügung stehen. Dabei ist zu beachten, dass Pumpspeicherwerke für eine verhältnismäßig kurze Dauer, dafür aber besonders flexibel und schnell Strom zur Verfügung stellen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Investitionen in Pumpspeicher mit langfristiger Perspektive getätigt werden.
Zudem betont die dena-Plattform, dass sich der vielseitige volks- und energiewirtschaftliche Mehrwert von Pumpspeicherwerken in der Preisbildung für ihre Dienstleistungen widerspiegeln muss. Neben ihrer Speicherfunktion erbringen Pumpspeicherwerke Leistungen, die für einen stabilen und zuverlässigen Betrieb der Stromnetze sorgen. Dazu zählen die Bereitstellung von Regelleistung, die Entlastung bei Netzengpässen und der Beitrag zum Wiederaufbau der Stromversorgung nach einer Störung, da Pumpspeicherwerke auch ohne externe Stromversorgung anfahren können.
Schließlich sollen Pumpspeicher im Energiewirtschaftsgesetz nicht als sogenannte Letztverbraucher eingestuft werden, da sie den Strom nur temporär entnehmen und ihn später wieder in das Netz zurückspeisen. Hier ist eine Klarstellung im Energiewirtschaftsgesetz erforderlich.
Die heutige Situation am Großhandelsstrommarkt ist durch die Abnahme der Preisdifferenz zwischen Hochlast- und Schwachlastzeiten sowie ein stark gesunkenes Strompreisniveau gekennzeichnet. Daraus resultiert eine massive Verschlechterung des wirtschaftlichen Betriebs von Stromerzeugungsanlagen und Pumpspeichern. Damit steht infrage, ob ohne eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns auch zukünftig ausreichend gesicherte und vor allem flexible Erzeugungs- und Speicherleistung zur Verfügung stehen wird, um die Stromnachfrage jederzeit decken zu können.
Das Positionspapier sowie weitere Informationen zum Thema bietet die Plattform Pumpspeicherwerke unter www.pumpspeicher.info.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH