Der Schmutzwasserabfluss Q
ww nach DIN EN 12056-2, wird unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit aus der Summe der Anschlusswerte (DU)ermittelt, wobei K der Richtwert für die Abflusskennzahl ist. Er ist von der Gebäudeart abhängig und ergibt sich aus der Benutzungshäufigkeit der Entwässerungsgegenstände.
Q
ww – Schmutzwasserabfluss
K – Abflusskennzahl
DU – Anschlusswert
Q
tot – Gesamtschmutzwasserabfluss
Q
s – Dauerabfluss (ohne Reduzierung für Gleichzeitigkeit)Aus der Summe DU kann mit der o.g. Formel unter Berücksichtigung der entsprechenden Abflusskennzahl K der Schmutzwasserabfluss Q
ww errechnet werden. Ist der ermittelte Schmutzwasserabfluss Q
ww kleiner als der größte Anschlusswert eines einzelnen Entwässerungsgegenstandes, so ist letzterer maßgebend (Grenzwert).
r5/2 Fünfminutenregen, der statistisch gesehen einmal in 2 Jahren erwartet werden muss
r5/100 Fünfminutenregen, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren erwartet werden muss
In der DIN 1986-100 sind beispielhaft die Werte für etliche deutsche Städte aufgeführt. Die Werte differieren von r
5/2 = 200 bis 250 l/(s ha) bzw. r
5/100 = 800 l/(s ha) [1 ha =10.000 m²].Angaben zu den Regenereignissen sind bei den örtlichen Behörden oder ersatzweise beim Deutschen Wetterdienst zu erfragen. Anhaltswerte sind in der DIN EN 1986-100 Anhang A angegeben.Liegen keine Werte vor, sollte von r
T(n)=200 l/(s ha) ausgegangen werden. Leitungsanlagen und die zugehörigen Bauteile der Regenentwässerungsanlage sind aus wirtschaftlichen Gründen und zur Sicherstellung der Selbstreinigungsfähigkeit für ein mittleres Regenereignis zu bemessen.Der Berechnungsregen ist im Geltungsbereich der DIN 1986-100 ein idealisiert betrachtetes Regenereignis (Blockregen) mit einer konstanten Regenintensität über 5 Minuten. Die jeweils für den Bemessungsfall zu verwendende Jährlichkeit (T
n) wird durch die Aufgabenstellung festgelegt. Regenereignisse oberhalb des Berechnungsregens (r
5/2) sind planmäßig zu erwarten.
Bei der Dimensionierung ist darauf zu achten, dass zur Förderung von fäkalienhaltigem Abwasser aus Schächten, die mit dem öffentlichen Kanalnetz verbunden sind, explosionsgeschützte Aggregate eingesetzt werden müssen.Siehe z.B. auch UVV 54.Kanalisationswerke:
§2 Das Kanalnetz, seine Zugangsstellen, Brunnen, Schächte und Regeneinläufe sowie Sammelstellen und Entlüftungshähne im Druckrohrnetz gelten im ganzen Umfang als explosionsgefährdet …
bzw. Explosionsschutz Richtlinien (Ex-RL)der Berufsgenossenschaft (GUV 19.8)Ausgabe 06.96,Beispielsammung lfd.Nr.7.3.1.1.Es gibt aber noch weitere Verordnungen die evtl. zu berücksichtigen sind. Nähere Informationen für Ihren konkreten Fall erfahren Sie von der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht, dem TÜV oder vom Bauamt.