Wasserwirtschaft fordert: Nitratbelastung des Grundwassers reduzieren

02.10.2014

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) fordert gemeinsam mit anderen führenden Verbänden der Wasserwirtschaft, mit der Novellierung der Düngeverordnung die Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren.

Gleichlautende Forderungen, die der DVGW und drei weitere Bundesverbände kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben an die zuständigen Bundesminister für Landwirtschaft und Umwelt sowie den Kanzleramtsminister gerichtet haben, wurden bei zahlreichen Diskussionen im Rahmen der Wasserfachlichen Aussprachetagung (wat 2014) in Karlsruhe erneut bekräftigt: “Bei der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst gemacht werden“, mahnte DVGW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Gerald Linke.

Kernforderung ist die Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser, wie ihn die europäische Nitratrichtlinie und die europäische Wasserrahmenrichtlinie seit langem fordern. Dieses Ziel wird vielerorts nicht erreicht. In manchen Regionen werden sogar steigende Belastungen registriert. Zusätzlich ist festzustellen, dass es in Gebieten mit hoher landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsintensität extreme Defizite im Vollzug gibt. Bei der Novellierung muss aus Sicht des DVGW ein Schwerpunkt auf die Einhaltung der Vorgaben, stringente Kontrollen und konsequente Ahndungen bei Zuwiderhandlungen gelegt werden.

Die Einhaltung des rechtlich verbindlichen Grenzwertes kann nur erreicht werden, wenn mindestens folgendes Paket an Anforderungen umgesetzt wird:

  • Berücksichtigung aller organischen Dünger bei der Düngebilanzierung,
  • Vorgabe niedrigerer Obergrenzen für die organische Stickstoffdüngung,
  • deutliche Senkung der zulässigen Stickstoffüberschüsse,
  • verbindliche Einführung der Hoftorbilanz als Bilanzierungsinstrument,
  • Vorhaltung größerer Lagerkapazitäten für organischen Dünger und
  • wirksamer Vollzug mit ordnungsrechtlichen Sanktionen für den Fall, dass die Vorgaben der Düngeverordnung nicht eingehalten werden.

Der DVGW hatte dem Landwirtschafts- und Umweltministerium bereits im Februar 2014 detaillierte Vorschläge vorgelegt, die für eine Reduzierung der Nitratbelastungen unverzichtbar sind. Dabei stützt sich der DVGW auf die jahrelangen Erfahrungen der Wasserversorger in den freiwilligen Kooperationen mit der Landwirtschaft. Diese Vorschläge wird der DVGW in das bevorstehende Beteiligungsverfahren zur Novellierung der Düngeverordnung weiterhin intensiv einbringen. Die Düngeverordnung dient unter anderem der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie (91/676/EWG) in nationales Recht. Die Richtlinie zielt im Kern auf eine Verringerung der Nitratverunreinigungen, mit dem Ziel, die Verschmutzung der Gewässer zu verhindern.

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