Vertreter von 15 Kommunen diskutierten im Jung Pumpen Forum

08.01.2010

Der Diskussionsbedarf vieler Kommunen im Umgang mit den Forderungen des § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) zur Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasseranlagen in Nordrhein-Westfalen...

Vertreter von 15 Kommunen diskutierten im Jung Pumpen Forum

Jung Pumpen

...veranlassten den Abwasserspezialisten Jung Pumpen, die kommunalen Vertreter der Kanalnachbarschaften der Region Ostwestfalen zu einem ersten Erfahrungsaustausch einzuladen.

Aus 15 Kommunen waren insgesamt 37 Teilnehmer der Einladung gefolgt. Sie diskutierten über Strategien zur fristgerechten Umsetzung des LWG bis zum 31.12.2015 sowie über die dazugehörige Verwaltungsvorschrift. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Gastgeber eröffnete Dipl.-Ing. Bert Schumacher, Technischer Dezernent für anlagenbezogenen Umweltschutz in der Wasserwirtschaft von der Bezirksregierung Detmold, mit einem Kurzvortrag die Diskussion. Er beschrieb eingangs die Problemstellungen, die durch Fremdwasseraufkommen in den Kommunen und auf den Kläranlagen entstehen. Nicht außer Acht gelassen wurden dabei die Mehrkosten der Abwasserbeseitigung, die zwangsweise auf den Bürger umgelegt werden müssten.

Öffentliche und private Rohrleitungen gemeinsam sanieren

Wichtig für die Teilnehmer waren Schumachers Hinweise zu den rechtlichen Konsequenzen der Forderung nach intakten und vor allem dichten Rohrleitungssystemen durch den Gesetzgeber und § 61a des neuen LWG.

Ansätze für Lösungen bietet das „Initiativprogramm Abwasser NRW“, das Schumacher ausführlich beschrieb. Bürgern in ausgewiesenen Fremdwasser-Schwerpunktgebieten kann damit zukünftig ein Anreiz geboten werden, fristgerecht zu handeln, da Förderungen von bis zu 200 Euro je lfd. Meter sanierter Rohrleitung angeboten werden. Schumacher appellierte eindringlich an seine Gesprächspartner, alle Sanierungsmaßnahmen mit einem ganzheitlichen Ansatz zu planen, also bei Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz die privaten Leitungen nicht außer Acht zu lassen. Hierbei sei die Information der Bürger und die Schaffung einer Akzeptanzgrundlage unumgänglich.

Wer kann die Sachkunde prüfen und bestätigen?

Erfahrungsberichte aus der Praxis präsentierte im Anschluss Wilfried Günzel aus Lage. Als Sachverständiger im Bereich der Kanalsanierung und mit seinen Erfahrungen aus der Arbeit als Dozent stellte sich Günzel umfassend den Fragen der Praktiker. Kontrovers wurde dabei über die Eindeutigkeit der Verwaltungsvorschrift diskutiert. In dieser sind die Ansprüche an die Qualifikation sowie Art und Umfang von Sachkundeschulungen im Bereich der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen zwar geregelt, jedoch bestehen noch immer weitreichende Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Auslegung. Zwar beschreibe die Vorschrift, welcher Personenkreis als geeignet für die Sachkunde auszuwählen ist, jedoch wurden keine Schulungsinstanzen genannt, die dessen Sachkunde prüfen und bestätigen dürfen und auch die Anforderung an die technische Ausstattung der zertifizierten Unternehmen bleibt Auslegungssache.

Schadenspotenziale zuverlässig erkennen

Um hierzu praxisrelevante Ansätze zu finden, diskutierten die Vertreter der Kommunen mit Blick auf die neu errichtete Referenzkanalisation der Firma Jung Pumpen die praktische Umsetzung einer Dichtheitsprüfung und Kanalsanierung. Mit einer Kamera war Horst Kehne aus Detmold angereist. Kehne ist Inhaber eines Bauunternehmens und spezialisiert auf Kanalbau und -sanierung. Um den Teilnehmern die möglichen Schadenspotenziale in der Praxis aufzuzeigen, wurde die eigens nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift errichtete Referenzkanalisation befahren und ausführlich erläutert. Neben typischen Fehlern beim Einbau wurden so die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Rohrleitungswerkstoffe sichtbar sowie die Anforderungen an die Kameratechnik erläutert. Diese praktischen Eindrücke gaben nochmals „Stoff“ für eine lebendige Abschlussdiskussion. Konkret nicht beantwortet wurde dabei die Frage, welcher Weg der Sanierung denn nun der „Königsweg“ sei.

Zeitnahe Information bleibt wichtiger Bürgerservice

Guido Strathmann, Betreuer der Kanalnachbarschaft Ostwestfalen, hofft auf eine Fortführung des Dialogs: „Der Erfahrungsaustausch mit den Kollegen aus der Region sowie die Ausführungen der Herren Schumacher und Günzel haben mich darin bestärkt, zeitnah ein Handlungskonzept zu erarbeiten. Der Bürger muss informiert werden, dass hier in den nächsten Jahren Kosten auf ihn zukommen. Nur durch eine frühzeitige Aufklärung können Rückstellungen gebildet werden.“

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