Spezialist für Regenwassernutzung informiert über Gesetzeslage

25.04.2002

Die 1994 gegründete Firma STEINLE Umwelttechnik, bekannt durch Regenwassernutzungsanlagen unter der Marke REWALUX®, informiert über die Gesetzeslage mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (TVO) ab 1.1.2003.

"Einige Gemeinden und Wasserversorger verbreiten in letzter Zeit häufiger falsche Informationen zum Wäschewaschen mit Regenwasser. So wird häufig behauptet, das Wäschelaschen mit Regenwasser würde mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (TVO) ab 1.1.2003 verboten.

Diese Behauptung ist falsch. In der Begründung zum Gesetzestext, der in der Bundesratsdrucksache 721/00 veröffentlicht ist, steht auf Seite 56 eindeutig, daß das Wäschewaschen mit Regenwasser der Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers selbst überlassen bleibt." so heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.

Weitere Informationen über Regenwassernutzung und die neue TVO, sowie einen Link auf die Drucksache 721/00 sind auf der REWALUX-Webseite zu finden unter

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