Neues DWA-Politikmemorandum vorgestellt
Die DWA hat nach der Regierungsbildung ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem Memorandum zusammengefasst. Dieses Politikmemorandum wurde dem Bundesumweltministerium und Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 16. April 2018 im Rahmen des DWA-Dialogs zum Gewässerschutz im Hauptstadtbüro der Vereinigung übergeben.
„Die Wasserwirtschaft in Deutschland ist gut aufgestellt, dennoch bedarf es weiterer Schritte, um die bestehenden Herausforderungen wie zum Beispiel Spurenstoffe, Mikroplastik, Nitratbelastungen, antibiotikaresistente Keime zu meistern. Hierzu muss der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und die notwendige Forschung fördern.“ Das sagte der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Otto Schaaf, im Hauptberuf Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, anlässlich der Vorstellung des DWA-Politikmemorandums in Berlin.
Mit folgenden zentralen Aussagen tritt die DWA nach den Worten von Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher (Berlin), Leiter der DWA-Politikberatung, an die Entscheidungsträger heran:
Wasserrahmenrichtlinie unter Beibehaltung der Ziele jetzt fortentwickeln
Die wasserwirtschaftliche Praxis wird stark geprägt durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Diese muss bis zum Jahr 2019 durch die EU-Kommission die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einer Überprüfung unterzogen werden (Review-Prozess). Die DWA tritt dabei für eine Beibehaltung des Ziels „guter Gewässerzustand“ und eine Fortentwicklung der Wasserrahmenrichtlinie ein. Die DWA fordert die Bundesregierung auf, in Brüssel auf zeitnahe Entscheidungen zu drängen, da die Wasserwirtschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben Planungssicherheit braucht.
Anthropogene Stoffeinträge in den Wasserkreislauf reduzieren
Durch den Menschen hervorgerufene Belastungen des Wasserkreislaufs durch Spurenstoffe aus kosmetischen und pharmazeutischen Produkten, Industriechemikalien sowie aus der landwirtschaftlichen Anwendung (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel), aber auch durch andere Stoffe wie Plastik, die in die Gewässer und dann auch in die Meere eingetragen werden, sind ein Problem. Dort wo es nachweislich gewässerbezogen und nutzungsbezogen sinnvoll ist, kann die Errichtung vierter Reinigungs¬stufen auf kommunalen Kläranlagen Teil der Problemlösung sein. Soweit Gewässerverunreinigungen überwiegend aus diffusen Quellen resultieren, bedarf es anderer wirksamer Maßnahmen. Was Mikroplastik betrifft, handelt es sich um diffuse Einträge in Gewässer, die eigene Strategien erfordern. Hier gilt es, zunächst Mess- und Analyseverfahren zu vereinheitlichen und die noch erheblichen Wissenslücken zu schließen.
Hinsichtlich von Antibiotikaresistenzen im Wasserkreislauf muss eine Bewertung der Risiken entwickelt werden. Die DWA fordert Aufklärungsmaßnahmen zur Verwendung von Antibiotika in der Humanmedizin, aber auch Anwendungsbeschränkungen im Bereich der Tiermedizin, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Reserveantibiotika.
Digitalisierung in der Wasserwirtschaft gestalten
Strategische und zukunftsgestaltende Konzepte der wasserwirtschaftlichen Betriebe zur Digitalisierung brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem der Breitbandausbau gehört. Hier ist die Politik aufgerufen, in dem sich besonders schnell entwickelnden Bereich der Digitalisierung gemeinsam mit der Wasserwirtschaft diesen Rahmen zu gestalten.
Hochwasser- und Starkregenvorsorge verbessern
Der Klimawandel führt zukünftig zu häufigeren bzw. stärkeren Überschwemmungen durch ansteigende Flüsse und Starkregenereignisse. Hochwasservorsorge bleibt eine notwendige Daueraufgabe. Neben der Vorsorge gegen Überschwemmungen durch Flüsse bedarf es zudem einer besseren Starkregenvorsorge. Besonders in urbanen Gebieten kommt es vermehrt zu Sturzfluten infolge von Starkregenereignissen.
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm muss in guter Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung fortgeführt, die Maßnahmen umgesetzt und das Programm weiterentwickelt bzw. aktualisiert werden. Der Bund und die Länder sollten die Kommunen beim Aufbau eines Starkregenrisikomanagements unterstützen.
Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in Einklang bringen
Wesentliche wasserwirtschaftliche Problemstellungen, wie zum Beispiel Nitratbelastungen oder andere Stoffeinträge in Gewässer, antibiotikaresistente Keime sowie die Flächennutzungen an Gewässern, lassen sich ohne Beteiligung der Landwirtschaft nicht lösen. In Deutschland besteht im europäischen Vergleich ein Problem mit hohen Nitratbelastungen der Gewässer, insbesondere aus der Landwirtschaft. Auch wenn die Novellierung des Düngerechts im Jahr 2017 aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht ausreichend ist, müssen diese Regelungen jetzt konsequent umgesetzt werden, um eine Verbesserung der Wasserqualität zu erreichen. Eine erforderliche sachgerechte Regelung der Nährstoffbilanzierung von landwirtschaftlichen Betrieben wurde durch die Stoffstrombilanzverordnung noch nicht geschaffen. Deutliche Nachbesserungen sind nötig.
Anreize für die Wasserwirtschaft effizient gestalten
In Deutschland wurde ein hervorragendes Know-how bei wassersparenden Verfahren entwickelt, auf das zurückgegriffen werden kann und das weiter unterstützt werden sollte, zum Beispiel bei neuartigen Sanitärsystemen (NASS). Die Nutzung von Ressourcen muss achtsam erfolgen. Einen wichtigen Beitrag hierfür kann die Wasserwirtschaft mit der Fortsetzung des Weges hin zu einer stärkeren Nutzung ihrer energiewirtschaftlichen Potenziale leisten. Dafür muss die Politik die notwendigen energierechtlichen bzw. energiesteuerlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Die zunehmende finanzielle Belastung der Eigenstromversorgung von Abwasserbetrieben in Form von Steuern, Abgaben und der Streichung von Vergütungen durch die Politik könnte die Nutzung energetischer Potenzialen der Wasserwirtschaft erheblich einschränken.
Für eine sinnvolle ressourceneffiziente Phosphorrückgewinnung im Rahmen der Abwasserbehandlung müssen weiterhin Fördermittel bereitgestellt werden, insbesondere für Pilotvorhaben zur praktischen Erprobung neuer Verfahren.
Bei der Novellierung der Abwasserabgabe ist darauf zu achten, dass die Lenkungswirkung gestärkt wird, ohne die Wasserwirtschaft und die Verbraucher zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig muss das System vereinfacht werden.