Gute Qualität der Raumluft ist ein Menschenrecht
In einem gemeinsamen Manifest fordern sie jetzt, die Raumluftqualität (Indoor Air Quality − IAQ) endlich so ernst wie ein Menschenrecht zu nehmen. Die Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten sollen dazu Mindestanforderungen in ihren nationalen Regelwerken verankern.
Die Unterzeichner aus dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) betonen, dass die Luftqualität in Innenräumen von entscheidender Bedeutung für unsere Gesundheit, unser Wohlbefinden und unsere Leistungsfähigkeit ist. Sie fordern daher, diesem Thema mehr politische Aufmerksamkeit zu schenken und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel müsse sein, dass die Luftqualität in Innenräumen endlich die Anerkennung und die finanziellen Mittel erhält, die notwendig sind. Der Gesundheit und dem Komfort der Menschen, die in den Gebäuden leben, arbeiten und lernen, sollten zukünftige politische Maßnahmen Priorität einräumen. Insbesondere fordern die Unterzeichner die europäischen Entscheidungsträger auf,
- den "Zugang zu guter Luftqualität" (einschließlich der Luft in Innenräumen) als Menschenrecht anzuerkennen, indem sie die erforderlichen Anpassungen in den europäischen Verträgen und der Charta der Grundrechte vornehmen,
- bei politischen Entscheidungen der "Luftqualität in Innenräumen" die gleiche große Aufmerksamkeit zu schenken wie der "Luftqualität in der Umgebung" und
- alle politischen Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob sie zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen geeignet sind, und neue ehrgeizige Vorschläge zu unterbreiten.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden außerdem in der am 24. April 2024 verabschiedeten EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) aufgefordert, ihre Regularien zur Gebäudebewertung innerhalb der kommenden zwei Jahre zu überarbeiten. Die Mitgliedstaaten müssen damit zukünftig auch Anforderungen an die Raumqualität und hier wiederum speziell auch an die Innenraumluftqualität stellen. Das gilt ebenfalls für die Vorgaben an Sanierungsfahrpläne und die notwendigen Inspektionen. Darüber hinaus müssen Nichtwohngebäude ab 29. Mai 2026 mit Systemen ausgestattet werden, die die Raumqualität überwachen.
Die Bundesregierung ist jetzt in der Verantwortung, diese Aspekte umzusetzen und im Rahmen einer Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 2026 Mindeststandards für die Raumluftqualität zu setzen. Gemeinsam mit den beteiligten europäischen Verbänden werden die Verbände der TGA-Repräsentanz Berlin − der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. und der Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA − zeitnah Vorschläge für eine zielgerichtete Umsetzung unterbreiten.
Das Manifest "Good indoor air quality must become a basic human right" wurde von der Air Movement and Control Association (AMCA) Europe, der European Association of Refrigeration, den Air Conditioning and Heat Pump Contractors (AREA), der European Partnership for Energy and the Environment (EPEE), der European Ventilation Industry Association (EVIA), Eurovent, der Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) und GCP Europe unterzeichnet. Gemeinsam repräsentieren diese Organisationen ein breites Spektrum von Interessengruppen, die sich für die Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen in ganz Europa einsetzen. Sie sind offen für weitere gleichgesinnte Organisationen, die sich dieser Koalition anschließen und Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumluftqualität in Europa vorantreiben möchten.
Quelle: TGA-Repräsentanz Berlin GbR