Europump unterstützt gemeinsame Industrieerklärung zur Maschinenproduktrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie ist zweifellos die wichtigste Gesetzgebung für die europäische Fertigungsindustrie. Seit seiner ursprünglichen Veröffentlichung im Jahr 1989 und nachfolgenden Überarbeitungen bis 2006 hat es effektiv das weltweit höchste Maß an Maschinensicherheit gewährleistet, den Binnenmarkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU erfolgreich unterstützt und der Branche kontinuierlich Innovationen und Wachstum ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der künftige Rechtsrahmen das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Innovation beibehält und gleichzeitig den Herstellern und Anwendern die notwendige Kohärenz bietet.
Zu diesem Zweck hat Europump zusammen mit siebzehn anderen Handelsverbänden – den Mitunterzeichnern – kürzlich eine gemeinsame Erklärung erstellt und herausgegeben, in der sie ihre gemeinsame Position in Bezug auf fünf Schlüsselbereiche darlegen. Die vollständige Erklärung kann auf der Europump-Website eingesehen werden und wurde der Europäischen Kommission, dem EP-Berichterstatter und den Schattenberichterstattern, den IMCO-Koordinatoren des EP und mehreren Ratsattachés übermittelt.
Zusammenfassend begrüßen die Parteien die Angleichung an den Neuen Rechtsrahmen (NLF) und seine Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften. Sie lehnen jedoch die Einführung einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch Dritte für einige Maschinen ab und warnen davor, den konsensbasierten Standardisierungsansatz zu untergraben. Sie betonen auch die Bedeutung der Einhaltung des NLF-Prinzips der technologieneutralen Gesetzgebung und fordern eine klare Übergangsfrist.
Quelle: Europump