Endspurt bei der KfW-Pumpenprämie: Neufassung ab 1. April 2010

19.02.2010

Zum 1. April 2010 erfolgt eine Novellierung der KfW-Sonderförderung (Programm 431), durch die eine Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro gefördert wird.

Endspurt bei der KfW-Pumpenprämie: Neufassung ab 1. April 2010

Stromsparendes Doppel: Die hocheffiziente Heizungspumpe „Wilo-Stratos PICO“ (rechts) und die Trinkwasserzirkulationspumpe „Wilo-Star-Z NOVA“ (links) verursachen lediglich Stromkosten von jeweils unter 10 Euro im Jahr. (Foto: Wilo)

Außerdem wird der 25-prozentige Zuschuss beispielsweise für den Austausch einer Heizungs- oder Zirkulationspumpe nur noch in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich und einem Heizungscheck gewährt.

Vor diesem Hintergrund weist jetzt der Dortmunder Pumpenhersteller WILO SE darauf hin, dass nur noch bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) die Möglichkeit besteht, KfW-Fördermittel für den alleinigen Austausch der Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe in Anspruch zu nehmen. Wilo empfiehlt SHK-Fachhandwerksunternehmen, ihre Kunden in diesem Sinne kurzfristig zu informieren und einen raschen Pumpenaustausch anzuregen. Wer bis zum Stichtag handelt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber von 100 Euro zu den Gesamtkosten der neuen Hocheffizienzpumpe inklusive Einbau. Für den Förderantrag hat der Kunde anschließend bis zu sechs Monate nach Rechnungsdatum Zeit. „Wichtig ist aber, dass der Pumpenaustausch vor dem 1. April 2010 erfolgt. Das Rechnungsdatum ist entscheidend“, betont Wilo-Marketingleiter Dirk Geißler in diesem Zusammenhang.

Zu den förderfähigen Pumpen gehören beispielsweise die mit einem Jahresstromverbrauch von nur noch 46,5 kWh besonders stromsparende Heizungspumpe „Wilo-Stratos PICO“ oder die Trinkwasser-Zirkulationspumpe „Wilo-Star-Z NOVA“, die selbst im Dauerbetrieb nur 8 Euro Stromkosten im Jahr verursacht.

Die zum 1. April 2009 gestartete Sonderförderung der KfW-Bankengruppe zur Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden (Programm Nr. 431) war für SHK-Fachhandwerksunternehmen und ihre Kunden ein großer Erfolg. Bis Ende 2009 wurden insgesamt 60.000 Anträge durch die KfW genehmigt, in der Spitze sind bis zu 3.000 Anträge am Tag dort eingegangen.

„Angesichts der Novellierung läuft für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern die Zeit, denn ab Rechnungsdatum 1. April 2010 wird die neue Hocheffizienzpumpe nur noch in Kombination mit Zusatzmaßnahmen gefördert. Dennoch bringt die neue Regelung für den SHK-Fachhandwerker sehr interessante Ansätze für das Verkaufsgeschäft – insbesondere im Hinblick auf umfassendere handwerkliche Leistungen“, hebt Wilo-Marketingleiter Dirk Geißler hervor.

So sei eine Kombination mehrerer Maßnahmen wie ein Gesamtpaket aus Heizungscheck, hydraulischem Abgleich und neuer Hocheffizienz-Heizungspumpe förderfähig. „Der Kunde profitiert dann nicht nur von den geringen Stromkosten seiner neuen Pumpe, sondern auch von einem optimal eingestellten Heizungssystem“, so Geißler.

Wilo empfiehlt in diesem Zusammenhang ein neues Antragsverfahren, das eine kurzfristige und bevorzugte Bearbeitung durch die KfW sicherstellt. Die Zuschussbeantragung ist online möglich. Ab dem 1. April muss der Antrag bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Pumpenaustauschs bei der KfW eingehen, für Maßnahmen vor diesem Stichtag hat man sechs Monate Zeit. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist jeweils das Datum der Rechnungsstellung. Als Service für SHK-Fachhandwerksunternehmen und ihre Kunden stellt Wilo online einen Vordruck zur Verfügung, mit dem bestätigt wird, dass es sich bei den in Frage kommenden Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen um Hocheffizienzpumpen handelt.

Antragsberechtigt sind weiterhin sowohl private Eigentümer als auch die Wohnungswirtschaft. Die Fördermittel können dabei auch für den gleichzeitigen Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen sowie für mehrere Liegenschaften beantragt werden, die Bezuschussung erfolgt pro Objekt. Das Zuschussvolumen pro Antragsteller ist nach oben nicht begrenzt, so dass auch bei Gesamtinvestitionen von mehreren tausend Euro ein Viertel der Kosten erstattet wird.

Quelle: WILO SE

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