Neue Informationen zur Wartung heiztechnischer Anlagen

12.03.2015

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die neue Ausgabe der BTGA-Regel 3.001 „Wartung heiztechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung“ herausgegeben.

Die BTGA-Regel 3.001 gibt für den Betrieb heiztechnischer Anlagen Wartungszeiten vor, die als Richtwerte bei der Kalkulation eines Wartungsvertrages zugrunde gelegt werden können. Die Vorgaben der BTGA-Regel lassen sich auf alle heiztechnischen Anlagen in kleineren wie auch großen Gebäuden anwenden, seien es Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder größere Nichtwohngebäuden wie Krankenhäuser oder Hotels.

Für die Erstellung der neuen BTGA-Regel 3.001 wurden Aufbau und Inhalt der ehemaligen BHKS-Regel 3.001 „Wartung heiztechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung“ (Juni 1999) überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Die neue Struktur sieht eine Aufteilung nach Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe vor.

Die BTGA-Regel 3.001 ist zum Preis von 17,90 € inkl. MwSt. zuzüglich Versandkosten beim Beuth Verlag in der Reihe „BTGA-Regeln für die technische Praxis“ erhältlich. Mitgliedsunternehmen der BTGA-Organisation erhalten bei Bestellung über den BTGA-Webshop einen Rabatt.

Der BTGA e.V. gibt mit seinem Technischen Regelwerk wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von technischen Normen, Richtlinien und rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung.

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