Wasserwirtschaft fordert konsequente Umsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips

28.03.2018

Neben dem Dauerproblem steigender Nitrateinträge ins Grundwasser durch Überdüngung der Felder sehen wir die Verschmutzung der Gewässer durch Spurenstoffe und Arzneimittelrückstände mit großer Sorge.

Die Europäische Kommission und die neue Bundesregierung müssen jetzt dringend konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um der zunehmenden Gewässerverschmutzung einen Riegel vorzuschieben. Auch sollten die Verursacher der Verschmutzungen endlich stärker in die Pflicht genommen werden. Sonst ist das seit Jahrzehnten postulierte Verursacherprinzip am Ende nur eine leere Worthülse ohne Wirkung“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke, in Berlin anlässlich des Weltwassertags.

„Wir fordern deshalb seit Jahren die konsequente Umsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips. Wir müssen an der Quelle der Verschmutzung ansetzen. Denn Stoffe, die gar nicht erst in den Wasserkreislauf gelangen, müssen auch nicht aufwändig entfernt werden. Auch muss der Grundsatz gelten: Wer zur Verschmutzung der Gewässer beiträgt, darf die Kosten für die anfallende Reinigung nicht zu Lasten der Allgemeinheit sozialisieren“, so Linke weiter.

Der DVGW begrüße daher ausdrücklich, dass die Europäische Kommission die seit 2013 ausstehende Strategie gegen die Verschmutzung der Gewässer durch Arzneimittelrückstände nun endlich oben auf die politische Agenda setzt. Dabei sollen die Arzneimittelhersteller über eine erweiterte Herstellerhaftung dazu gebracht werden, mögliche Umwelteffekte bereits bei der Wirkstoffentwicklung zu berücksichtigen. Zudem sollten verbindliche Verpflichtungen für die Hersteller von Pharmaka festgelegt werden. Diese umfassen Rücknahmesysteme für nicht benutzte Medikamente, Beteiligung am Umwelt-Monitoring oder Kompensationsmaßnahmen im Fall von Umweltbelastungen.

Derartige „Life-Cycle-Betrachtungen“ hält der DVGW bei der Zulassung von Chemikalien für dringend erforderlich. „Nur mit einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung werden die Hersteller ihrer Produktverantwortung gerecht. Nur so können Gewässer effektiv geschützt werden. End-of-pipe-Technologien im Wasserwerk sollten die letzte Option bleiben. Sie sollten nur dort eingesetzt werden, wo die gesetzlich geforderte Trinkwasserqualität anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Selbstverpflichtungserklärungen der chemischen Industrie nicht immer das geeignete Mittel der Wahl für den vorsorgenden Gewässerschutz sind“, sagte Linke

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