KSB-Hauptversammlung beschließt Rechtsformwechsel

31.05.2017

Die KSB Aktiengesellschaft, Muttergesellschaft des internationalen KSB Konzerns, soll als „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ eine neue Rechtsform erhalten. Dies hat die KSB-Hauptversammlung am 10. Mai in Frankenthal beschlossen.

Hiernach soll das Unternehmen künftig als KSB SE & Co. KGaA firmieren; die Leitung wird der Verwaltungsrat der KSB Management SE übernehmen. Der Antrag erhielt knapp 94 Prozent der in der Versammlung vertretenen Aktionärsstimmen. Die Johannes und Jacob Klein GmbH (vormals Klein Pumpen GmbH), Tochter der gemeinnützigen KSB Stiftung, verfügt über rund 83 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien.

Mit dem Rechtsformwechsel soll der Zugang zum Eigenkapitalmarkt erleichtert werden. Aktuell müsste die Mehrheitsaktionärin Klein Pumpen GmbH, um ihren Einfluss zu behalten, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend viele Aktien erwerben. Durch den Formwechsel wird dieser Einfluss von der Höhe der Kapitalbeteiligung unabhängig, was die strategischen Optionen von KSB erweitert.

Die Aktionäre der KSB Aktiengesellschaft werden mit diesem Schritt automatisch Anteilseigner der KSB SE & Co. KGaA, die Anzahl der Stamm- und Vorzugsaktien bleibt unverändert. Auf die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverhältnisse hat die Wahl der neuen Rechtsform keine Auswirkungen.

Mit großer Mehrheit wählten die Aktionäre in der Hauptversammlung außerdem vier Aufsichtsratsmitglieder, die 2017 erstmals per gerichtlicher Bestellung in das Gremium gekommen waren. Dr. Bernd Flohr, der die Veranstaltung als Ratsvorsitzender leitete, sowie Monika Kühborth, Oswald Bubel und Klaus Burchards werden dem Gremium in den kommenden Jahren angehören.

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