Geodaten: Handlungsempfehlung hilft Ver- und Entsorgungsunternehmen bei Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

14.12.2016

BDEW, DVGW, DWA und VDE|FNN haben mit Vertretern von BMI, GDI-DE, BBK unter Leitung der Geschäftsstelle der GIW-Kommission eine Handlungsempfehlung zur Bereitstellung von Metadaten im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.

Die Handlungsempfehlung richtet sich an Versorgungsnetzbetreiber und beschreibt das Verfahren zur Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodatenbeständen von Ver- und Entsorgungsunternehmen. Damit sollen einheitliche Vorgehensweisen bei der INSPIRE-Umsetzung erreicht werden. Für die betroffenen Unternehmen wird der erforderliche Aufwand damit auf das notwendige Maß beschränkt.

Die Ver- und Entsorgungsunternehmen verfügen zum Teil über Geodaten mit sensiblem Charakter, insbesondere dann, wenn es sich um Teile der Kritischen Infrastrukturen handelt. Die Transparenzziele und -auflagen der INSPIRE-Richtlinie dürfen daher nicht in Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen stehen. Die zu berücksichtigenden Sicherheitsaspekte sind in der Handlungsempfehlung thematisiert. Fragen zur Bewertung der Sensibilität und Kritikalität oder Bereitstellung der von der INSPIRE-Richtlinie betroffenen Geodaten Kritischer Infrastrukturen über Darstellungs- und Downloaddienste sind im weiteren Prozess mit den Verbänden und Behörden zu behandeln.

Länderübergreifend tätigen Netzbetreibern der Infrastrukturen Energie (Strom, Gas, Fernwärme) und Wasser (Wasser, Abwasser) sowie Akteuren der Abfallwirtschaft ermöglicht die Handlungsempfehlung die Bereitstellung der Metadaten auf einer einheitlichen Basis. Sie erläutert wie Metadaten von Versorgungsstrukturen im Rahmen der Metadatenkataloge der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-DE) zu erfassen sind und definiert einheitliche Angaben zu Versorgungsunternehmen. Damit wird Klarheit geschaffen hinsichtlich eines einheitlichen Verfahrens, um die wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie durch Ver- und Entsorgungsunternehmen sicher zu stellen.

INSPIRE (INnfrastructure for SPatial InIfoRmation in Europe) steht für eine Initiative der Europäischen Kommission mit dem Ziel, Geodienste und -daten einheitlich in ganz Europa online über das Internet bereitzustellen. INSPIRE zielt ausschließlich auf digitale Datenbestände ab, die entweder bereits vorhanden sind oder aber aus anderen Gründen neu erstellt werden. Die Richtlinie übt keinen Zwang zur Digitalisierung aus.

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