DVGW zur Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundestag

02.03.2017

Düngegesetz ist wichtiger Meilenstein zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser

„Übermäßiges Düngen bedroht seit Jahren die Ressourcen für unser Trinkwasser. Mit dem vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Düngegesetz kommt endlich Bewegung in die jahrelang festgefahrene Novellierung des Düngerechts. Für eine wirksame Reduzierung der Nitratbelastungen des Grundwassers müssen die Möglichkeiten des Düngegesetzes konsequent für die erforderlichen Anpassungen der Düngeverordnung genutzt werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke in Berlin.

Wenn die Möglichkeiten des Düngegesetzes nun genutzt würden, um die Stoffstrombilanz zur verbindlichen Methode der Nährstoffbilanzierung in den landwirtschaftlichen Betrieben zu machen und für Nährstoffüberschüsse ambitionierte Obergrenzen gelten, deren Nichteinhaltung mit spürbaren Konsequenzen für die Landwirte verbunden sind, könne das der Beginn einer echten Trendwende bei den Nitratbelastungen sein. Darüber hinaus müssten die Länder vom Bund ausreichende Kompetenzen erhalten, um in den bereits nitratbelasteten Regionen mit zusätzlichen Maßnahmen aktiv werden zu können, so Linke weiter.

Ende Oktober 2016 hatte die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Klageschrift in dem gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingereicht. Darin hatte die Kommission die eklatanten Defizite des Düngerechts noch einmal klar herausgestellt. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium hatten zudem Anfang Januar 2017 in ihrem neuen Nitrat-Bericht festgestellt, dass bei den Nitratbelastungen der Gewässer nach wie vor keine Besserung in Sicht sei. Mit der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages ist der Weg frei für die abschließenden Beratungen durch den Bundesrat. Dort soll das Gesamtpaket zur Novellierung des Düngerechts im März 2017 verabschiedet werden.

Der DVGW wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und steht bereit, die Ausarbeitung der künftig anzuwendenden Stoffstrombilanz zu unterstützen. In den freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten werden solche Verfahren seit Langem erfolgreich praktiziert.

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