Saugbetrieb bei normalsaugenden Kreiselpumpen

Bei Wassertemperaturen unter 100 °C, z. B. bei Kalt- oder Kühlwasserförderung nimmt die für die Pumpe erforderliche Mindestzulaufhöhe Herf einen negativen Wert an.

Das bedeutet, der örtliche Luftdruck pb ist höher als das Produkt aus Haltedruckhöhe HH und Dampfdruck und macht einen Zulaufdruck bei diesen Temperaturen überflüssig. Dieser Zusammenhang ist ursächlich auf die drastische Abnahme des Dampfdruckes bei kaltem Wasser zurückzuführen. Für die Praxis bedeutet das:

Pumpen mit negativer Mindest-Zulaufhöhe Herf sind in der Lage, im Saugbetrieb (nicht selbstansaugend) zu arbeiten.

Die Größe des Saugvermögens entspricht in etwa dem Wert der negativen Mindest-Zulaufhöhe abzüglich 1m Sicherheitsbereich.

Da die üblicherweise in der Gebäudetechnik eingesetzten Pumpen in der Regel nicht selbst ansaugen, sind folgende Bedingungen zur Gewährleistung eines Saugbetriebes zu erfüllen:

  • Befüllung und Entlüftung der saugseitigen Rohrleitung einschließlich Pumpe vor Inbetriebnahme.
  • Verhinderung von Luftansaugung während des Pumpenbetriebes (bei Lufteinschlüssen Zusammenbruch der Saugfunktion).
  • Verhinderung des Leerlaufens der Saugleitung bei Stillstand der Pumpe durch Einsatz eines Fußventils (Gefahr von Undichtigkeit bei Verschmutzung).

Rückschlagklappen in der Druckleitung sind nicht ausreichend, da bei Pumpenstillstand Luft über die Wellenabdichtung (Gleitringdichtung bzw. Stopfbuchse) angesaugt werden kann.

Allgemein ist die Saugfähigkeit von normal saugenden Pumpen auf Grund der Konstruktion auf einen Bereich max. 2 bis 4 m beschränkt. Für größere Saughöhen max. 8 bis 9 m und zur Selbstansaugung sind Spezialpumpen zu verwenden.

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