Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von Investitionsgütern
Investitionsgüter müssen heute mehr denn je langfristig intensiv genutzt und permanent verfügbar sein. Neben den einmaligen Anschaffungs- und Installationskosten entstehen Folgekosten für die Nutzungsdauer. Die Kosten für Instandhaltung, wie Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung bestimmen im Wesentlichen die Folgekosten.
Es ist sinnvoll, den Funktionsträger „Instandhaltung“ mit in den Planungs- und Beschaffungsvorgang einzurechnen. Die Richtlinie VDI 2891 (Entwurf) „Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von Investitionsgütern” gibt Hinweise auf die kostentreibenden investitionsabhängigen Kriterien der Instandhaltung. Hierbei werden die Zuständigkeiten von Lieferanten und Kunden tabellarisch aufbereitet.
Die Richtlinie VDI 2891 (Entwurf) gilt für alle Bereiche, in denen Produktionsmittel geplant, hergestellt, gekauft, betrieben und instand gehalten werden. Sie stellt die allgemeinen Kriterien zur Investitionsgüterbeschaffung dar und ist eine konzentrierte Zusammenfassung der kostenintensiven Instandhaltungskriterien sowohl für den Beschaffenden als auch für den Lieferanten.
Die Richtlinie soll sowohl Hersteller als auch Betreiber bereits in der Planungsphase in die Lage versetzen, die instandhaltungsrelevanten Ereignisse eines Produktionsmittels transparent und damit kalkulierbar zu machen.
Ausgabedatum ist Juli 2005.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des VDI oder unter Beuth Verlag