Wasserwirtschaft fordert stärker ökologische Landwirtschaft

18.03.2019

„Wir brauchen eine Landwirtschaft, die sich stärker ökologisch verantwortlich fühlt. Hier muss es einen großen Wurf geben, kleine Nachschärfungen der rechtlichen Regelungen führen nicht weiter.“ Das sagt der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Prof. Dr. Uli Paetzel, zur derzeitigen Debatte um eine abermalige Änderung der Düngeverordnung.

Verurteilung Deutschlands erzwingt deutliche Nachbesserungen

Das gegen Deutschland durch die EU-Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren wegen hoher Nitrateinträge in die Umwelt, konkret die mangelhafte Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, führte im Juni 2018 zu einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof. Die Klage bezieht sich zwar auf eine frühere Version der Düngeverordnung, die die EG-Nitratrichtlinie umsetzen soll, aber auch die Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2017 reicht nach Überzeugung der EU-Kommission nicht aus, um das Grundwasser vor überhöhten Nitrateinträgen zu schützen. Auch die Wasserwirtschaft fordert hier weitere Verschärfungen. Hierzu Paetzel: „Die Novellierung des Düngerechts im Jahr 2017 ist unter anderem wegen zahlreicher Ausnahmemöglichkeiten und wenig anspruchsvoller Bilanzüberschussgrenzen nicht ausreichend. Die Verurteilung Deutschlands im Jahr 2018 durch den Gerichtshof erzwingt deutliche Nachbesserungen.“

Stoffstrombilanz obligatorisch vorsehen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) muss nun verhindern, dass weitere Verurteilungen drohen bzw. hohe Strafzahlungen verhängt werden, und hatte verschiedene Nachbesserungen, wie die Streichung des von der Wasserwirtschaft wegen der Gefahr des „Schönrechnens“ kritisierten Nährstoffvergleichs vorgeschlagen. (Der Nährstoffvergleich ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs.) Die von der DWA seit langem geforderte Stoffstrombilanz als Brutto-Hoftorbilanz scheint für das BMEL dagegen keine Option, obwohl die aktuellen Überlegungen dazu führen würden, dass die Mehrheit der Betriebe nun gar keine Bilanz mehr erstellen müsste. Vielmehr sollen nach den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter anderem die Nährstoffbedarfe um bis zu 20 Prozent reduziert werden, die der Landwirt nicht überschreiten darf. Dadurch käme der Düngeplanung bzw. der Düngebedarfsermittlung eine deutlich höhere Bedeutung zu. Nach Auffassung der DWA besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Die Vorschläge des Ministeriums sind nur dann geeignet, zur Problemlösung beizutragen, wenn sie auch durch ein sachgerechtes Kontrollsystem begleitet werden. Es ist abzuwarten, welche konkrete Ausgestaltung der dringend notwendige neue Entwurf der Düngeverordnung haben wird. Die DWA fordert weiterhin, eine Stoffstrombilanz obligatorisch vorzusehen, was fachlich sinnvoller wäre. Auch sollte die maximale Düngung von derzeit 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngern reduziert werden auf 130 kg Stickstoff pro Hektar, jeweils pro Jahr.

Förderung nur noch für Maßnahmen im Einklang mit dem Gewässerschutz

Generell fordern die DWA und ihr Präsident Uli Paetzel: „Die Politik muss sicherstellen, dass künftig keine landwirtschaftlichen Maßnahmen mehr aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, die nicht in Einklang mit den Vorgaben des Gewässerschutzes stehen. Hier brauchen wir auch im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ein grundsätzliches Umdenken.“

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