Saint-Gobain und BTGA erneuern Haftungsübernahmevereinbarung
(Bildquelle: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.)
Damit bleibt für die Mitglieder der BTGA-Organisation der umfassende Schutz dieser Vereinbarung weiterhin bestehen. Saint-Gobain bietet mit der Haftungsübernahmevereinbarung einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus: Sofern die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, gewährt Saint-Gobain den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln. Die Vereinbarung gilt für alle Produkte, die von der Haftungsübernahmevereinbarung erfasst sind.
Hersteller, die eine Haftungsübernahmevereinbarung mit dem BTGA abschließen, stehen in besonderem Maße zur Qualität ihrer Produkte: Im Falle eines Mangels hat das ausführende Unternehmen einen direkten Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Hersteller. Diese direkte Einbindung der Hersteller in den Prozess der Schadensabwicklung bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und Praktikabilität. Darüber hinaus gewährt der Hersteller die Ersatzansprüche, wenn das ausführende Unternehmen diese innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme der Werkleistung geltend macht – und das unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen.
Der BTGA hat bereits mit zahlreichen Herstellern und Lieferanten der TGA-Branche solche Haftungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht der Gewährleistungspartner des BTGA kann auf der BTGA-Webseite eingesehen werden.