Hygienische Sicherheit, hohe Produktqualität und Rechtssicherheit europaweit verbindlich festlegen

11.11.2015

Produkte und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser müssen den trinkwasserhygienischen Anforderungen von Artikel 10 der EG-Trinkwasserrichtlinie entsprechen. In den einzelnen Mitgliedstaaten wird diese EU-Regel allerdings sehr heterogen umgesetzt.

„Hygienische Anforderungen an Materialien, Werkstoffe und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser müssen in Europa einheitlich geregelt werden. Neben einer einheitlichen europäischen Regelung trinkwasserhygienischer Standards fehlt ein europaweit konsistentes Zulassungs- bzw. Konformitätsbewertungssystem. Da es kein europaweit einheitliches Zulassungs- und Konformitätsbewertungssystem gibt, fallen Prüfungen für Materialien und Produkte mehrfach an. Dieser Missstand muss rasch beseitigt werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke, heute auf dem wichtigsten Branchentreffen der Wasserwirtschaft, der wat 2015 in Essen.

Produkte und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser müssen den trinkwasserhygienischen Anforderungen von Artikel 10 der EG-Trinkwasserrichtlinie entsprechen. In den einzelnen Mitgliedstaaten wird diese EU-Regel allerdings sehr heterogen umgesetzt. Dies führt zu Mehrbelastungen der deutschen Industrie von ca. 600 Millionen Euro pro Jahr und birgt zudem eine hohe Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten der Branche. Deshalb arbeitet der DVGW intensiv mit Ministerien, Behörden und Verbänden daran, eine einheitliche Regelung in Form einer neuen EU-Verordnung zu schaffen, mit der

  • eine hohe Produktqualität und Produktsicherheit in ganz Europa in Bezug auf den Verbraucher- und

    Gesundheitsschutz sichergestellt,

  • der Aufwand für Prüfung und Zertifizierung von Produkten ohne Einbußen bei Qualität und Sicherheit minimiert sowie

  • Rechtssicherheit in ganz Europa für Industrie, Anwender (Unternehmen, Verbraucher) und Behörden gewährleistet wird

Ziel ist eine europäische Verordnung für alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser, um die hygienische Sicherheit, eine hohe Produktqualität und Rechtssicherheit europaweit verbindlich festzulegen. Die bisherigen Arbeitsergebnisse der sog. 4-Member States-Initiative (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Niederlande) können eine geeignete Grundlage für diese einheitliche europäische Regelung bilden.

Der DVGW hat durch sein Engagement über die Europäische Vereinigung der nationalen Verbände in der Wasserver- und Abwasserentsorgung (EurEau) zusammen mit weiteren Partnern im Mai 2015 ein europäisches Symposium initiiert. Mit ihm wurde eine Plattform für die Analyse und Lösung der Thematik geschaffen. Alle Beteiligten, unter anderem auch Vertreter der EU-Kommission, haben sich klar positioniert, dass hier eine einheitliche europäische Lösung im Spannungsfeld zwischen Warenverkehrsfreiheit sowie hygienisch einwandfreier Qualität von Materialien und Produkten erforderlich ist. Weitere Stakeholder-Treffen sind geplant. Außerdem ist durch die EU-Generaldirektion Umwelt eine Studie zum Thema geplant.

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