BTGA-Seminar zur novellierten Trinkwasserverordnung
Nachdem am 14. Dezember 2012 die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft trat, müssen Betreiber öffentlicher und gewerblicher Trinkwasser-Installationen eine Vielzahl von Anpassungen beachten.
BTGA-Seminar zur novellierten Trinkwasserverordnung am 17. September 2013 in Frankfurt (Foto: BTGA)
So ist der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasserversorgungsanlage bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verpflichtet (§ 16 Absatz 7 TrinkwV 2001). Mit den Anforderungen, denen Betreiber aufgrund der Novellierung und jüngsten Anpassung gegenüberstehen, befasst sich die ganztägige Informationsveranstaltung "Novellierung der Trinkwasserverordnung", die der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. am 17. September 2013 in Frankfurt anbietet.
Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Neben wesentlichen Grundsätzen und Rechtspflichten der Trinkwasserverordnung werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Trinkwasser-Normung vorgestellt, die sich aus der Zurückziehung der DIN 1988 ergeben.
Zielgruppe der Vortragsreihe sind neben Fachplanern und Anlagenbauern auch die Betreiber von gewerblichen und öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (BTGA-Fördermitglied Oventrop GmbH & Co. KG) und BTGA-Rechtsanwalt Tobias Dittmar. Moderiert wird die Veranstaltung von Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA.