BTGA-Regel 2.005 überarbeitet: Schweißnähte an Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen

11.02.2019

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die BTGA-Regel 2.005 "Qualitätsanforderungen an Schweißnähte in der Technischen Gebäudeausrüstung - Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen" überarbeitet. Experten aus der Heizungstechnik und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des Technischen Referats des BTGA die Regel 2.005 an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die BTGA-Regel 2.005 gilt für Schweißnähte an Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen der Technischen Gebäudeausrüstung, wenn Rohre und Formstücken aus unlegierten Stählen verwendet werden. Zulässige Schweißverfahren sind das Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme und das Wolfram-Inertgasschweißen. In dieser BTGA-Regel werden statische Heizsysteme berücksichtigt, zu denen alle Anlagen mit Temperaturen unter 100 °C und mit Betriebsüberdrücken nicht oberhalb von 3,5 bar zählen. Die BTGA-Regel 2.005 gilt nicht für Versorgungsleitungen mit besonderen Anforderungen, beispielsweise erdverlegte Leitungen, Fernwärmeleitungen oder Leitungen, die für Heizsysteme mit anderen Betriebszuständen verwendet werden.

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