BTGA-Info-Tag: Pflichten rund um die sichere Trinkwasserversorgung

25.09.2014

In rund 13,3 Prozent der Trinkwasseranlagen in deutschen Mehrfamilienhäusern wird der für Legionellen geltende Grenzwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten. Dieses Ergebnis einer Studie von Techem hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei Überschreiten des genannten Grenzwertes ist laut novellierter Trinkwasserverordnung eine "Gefährdungsanalyse" durchzuführen.

Diese kann auch dazu dienen, mögliche Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation festzustellen. Die "Gefährdungsanalyse" und die Vermeidung der Legionellengefahr sind Themen der ganztägigen Informationsveranstaltung "Novellierung der Trinkwasserverordnung", die der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. am 9. Dezember 2014 in Nürnberg anbietet.

Die Veranstaltung richtet sich an Anlagenbauer, Planer und Betreiber und informiert über die wesentlichen Grundsätze und Rechtspflichten der novellierten Trinkwasserverordnung und weiterer Normen und Richtlinien. Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (Oventrop GmbH & Co. KG), Tobias Dittmar, Justiziar des BTGA und Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA.

Über 260 Personen haben bereits an der vom BTGA seit 2012 angebotenen Informationsveranstaltung "Novellierung der Trinkwasserverordnung" teilgenommen.

Unterlagen und Anmeldeformulare zum Veranstaltungstermin am 9. Dezember 2014 in Nürnberg stehen online bereit und sind auf Anfrage in der Geschäftsstelle des BTGA erhältlich. Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2014.

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