BHKS gibt Richtzeiten zur Wartung sanitärtechnischer Anlagen heraus

16.02.2011

Der BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V. hat die BHKS-Regel 5.004 „Wartung sanitärtechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung“ neu herausgegeben.

Die Regel wurde vom Fachbereich Sanitärtechnik unter Mitwirkung des Zentralen Technischen Ausschusses überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Die BHKS-Regel 5.004 hat zum Ziel, bezüglich der Wartung an Einrichtungen und Geräten sanitärtechnischer Anlagen, Wartungszeiten vorzugeben, die als Richtwerte bei der Kalkulation eines Wartungsvertrages zugrunde gelegt werden können. Die BHKS-Regel gilt für alle sanitärtechnischen Anlagen in Gebäuden, ausgenommen Sprinkleranlagen.

Der BHKS gibt in seinen Regeln für die technische Praxis regelmäßig wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von DIN-Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BHKS-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der TGA zu beachten sind.

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