DVGW fordert Änderungen am Novellierungsentwurf der EG-Trinkwasserrichtlinie
Die EU-Kommission hat am 1. Februar 2018 ihren Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgestellt. Aus Sicht der Wasserwirtschaft sollte der Richtlinienentwurf in einigen wesentlichen Punkten geändert werden, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten.
Während die Risikobewertung in der Trinkwasserversorgung in Deutschland bereits mit der letzten Novelle der Trinkwasserverordnung auf freiwilliger Basis eingeführt wurde, schlägt die EU-Kommission nun eine verpflichtende Risikobewertung vor.
„Wir begrüßen, dass ein risikobasiertes Management entlang der gesamten Wertschöpfungskette etabliert werden soll. Neben den Wasserversorgungsunternehmen sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, Gefährdungen der Trinkwasserressourcen zu identifizieren und Maßnahmen zum Trinkwasserschutz einzuleiten. Denn: Prävention ist eindeutig Aufgabe der Mitgliedstaaten. Diese sollte nicht auf die Wasserversorger übertragen werden. Nur die Mitgliedstaaten haben die rechtlichen Möglichkeiten, Trinkwasserschutzmaßnahmen in Einzugsgebieten gegenüber Dritten durchzusetzen“, sagte der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke heute nach politischen Gesprächen mit Kommissionsvertretern und Parlamentsabgeordneten in Brüssel.
Gleichzeitig unterstützt der DVGW die klare Positionierung des Bundesrates in seiner letzten Sitzung am 27. April 2018. Die Länderkammer hatte die Kommission aufgefordert, die wirtschaftlichen und organisatorischen Pflichten zu streichen und die Richtlinie wie bisher auf die Anforderungen an die Trinkwasserqualität auszurichten. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Sicherstellung der Trinkwasserqualität bisher vorbildlich in Deutschland geregelt sei.
„Auch die im Legislativvorschlag der EU-Kommission geforderte Erhöhung der Wasserprobenentnahmen schießt über das Ziel hinaus. Die bisherigen Untersuchungshäufigkeiten für die chemischen und mikrobiologischen Parameter waren an die Schwankungsbreite der Stoffe und Mikroorganismen angepasst und haben sich zur Sicherung der Trinkwasserhygiene bewährt. Die neue Systematik ist in sich weder schlüssig noch verhältnismäßig. Dass dadurch die Qualitätssicherung für das Lebensmittel Nummer Eins verbessert wird, ist nicht erkennbar.“
Zudem habe die EU-Kommission die Chance verpasst, in ihrem Kompetenzbereich hygienische Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Trinkwasser zu regeln. Konkrete hygienische Vorgaben in der neuen Trinkwasserrichtlinie im Zusammenspiel mit den technischen Belangen der Bauproduktenverordnung hätten sowohl dem Gesundheitsschutz wie auch dem freien Warenverkehr in Europa dienen können, so Linke weiter.
Bei der Qualität des Trinkwassers sollte sich die Kommission zudem klar an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren und Grenzwerte für Stoffe im Trinkwasser nach humantoxikologischen Bewertungen festsetzen. Stoffe bei denen die WHO nicht von einer Gesundheitsgefährdung im Trinkwasser ausgeht, wie etwa endokrin wirksame Substanzen, sollten – so auch die Forderung des Bundesrates – im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie erörtert werden.
Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament wollen sich bis zum Herbst 2018 positionieren, um noch in diesem Jahr die interinstitutionellen Verhandlungen mit der EU-Kommission beginnen zu können. Ziel ist es, die Richtlinie bis Mai 2019 zu verabschieden. Die nationale Umsetzung müsste zwei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen.