Wasserentnahmen in Zeiten der Klimakrise: BUND fordert faireren Umgang mit knapper Ressource

24.06.2025
Angesichts zunehmender Wasserknappheit und wachsender Nutzungskonflikte fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine bundesweit einheitliche Regelung für Wasserentnahmeentgelte. Eine aktuelle Auswertung der Entgelte durch den BUND in den Bundesländern zeigt: Derzeit regeln die Länder das Entgelt uneinheitlich.
Wasserentnahmen in Zeiten der Klimakrise: BUND fordert faireren Umgang mit knapper Ressource

Bildquelle: ©Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

In Bayern, Hessen und Thüringen gibt es beispielsweise keine eigenen Gesetze zur Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes. In anderen Bundesländern werden Industrie und Wirtschaft durch viele Ausnahmen von der Entgeltzahlung teilweise befreit. Der BUND fordert die Bundesregierung auf, für Fairness und Transparenz zu sorgen.

Verena Graichen, BUND-Geschäftsführerin Politik: „Grundwasser ist eine begrenzte Ressource. Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen mancherorts umsonst daran bedienen können. Denn die Folgekosten von Grundwasserstress zahlen wir alle. Deutschland muss umdenken: Es braucht einen sparsamen, gerechten und ökologischen Umgang mit Wasser. Die Politik ist aufgefordert zu handeln und die Wasserentgelte bundeseinheitlich zu regeln.“

Ein Beispiel: Das Wasserentnahmeentgelt von Grundwasser beträgt in Rheinland-Pfalz 0,06 Euro je Kubikmeter, wovon BASF 26 Millionen Kubikmeter im Jahr fördern darf. Die Trinkwasserkosten für Bürger*innen betragen derzeit 1,92 Euro je Kubikmeter (netto) bei den Technischen Werken Ludwigshafen.

Eine jüngst vom BUND veröffentlichte Studie zur Grundwassernutzung belegt dabei, dass jeder zweite Landkreis bereits potentiell von Grundwasserstress betroffen ist. Eine aktuelle Umfrage zeigt zudem: 65 Prozent der Menschen wünschen sich, dass auch Großverbraucher in der Industrie endlich angemessen für unsere wertvollste Ressource Wasser zahlen sollen.

Graichen: „Die Menschen wünschen sich Gerechtigkeit und politische Steuerung. Wasser darf nicht zur nächsten sozialen Verteilungsfrage werden. Die Bundes- und Landespolitik ist gefragt, klare Prioritäten zu setzen: Öffentliche Versorgung und Ökosysteme müssen Vorrang vor übermäßiger industrieller Nutzung haben.“

Einheitliche Regelung bei Wasserentnahmeentgelt für Gewässerschutz überfällig
Deutschland ist weit davon entfernt, die europäischen Vorgabe, alle Gewässer bis spätestens 2027 in einen guten Zustand zu bringen, umzusetzen. Es fehlt an Personal und Geld für den Schutz des Wassers.

Graichen: „Mit Wasserentnahmeentgelten könnte die Politik Gewässerschutz nachhaltig finanzieren. Bei den Entgelten muss das Verursacherprinzip gelten. Wirtschaftszweige, die viel Wasser nutzen, müssen auch dafür bezahlen. Alles andere ist ungerecht.“

Der BUND fordert einen 5-Punkte-Plan zum schnellen Handeln in der Gewässerpolitik:

  • einen sorgsameren Umgang bei Wasserentnahmen,
  • eine erhebliche Verringerung der Verschmutzung der Gewässer verbunden mit der Stärkung des Verursacherprinzips,
  • eine stärkere Förderung naturbasierter Lösungen bei Flüssen und Mooren für den Klimaschutz,
  • eine Förderung der Landwirtschaft als Wasserschützer sowie
  • eine ambitionierte Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie und der Wasserrahmenrichtlinie durch Bund und Länder, mit mehr Geld und mehr Personal für die Wasserwirtschaft.

 

Hintergrund
Das Wasserentnahmeentgelt soll in erster Linie dem vorsorgenden Ressourcenschutz dienen, wobei das Entgelt als lenkende Gegenleistungsabgabe erhoben wird. Der Entnehmende erhält einen individuellen Sondervorteil, indem er auf den Wasserhaushalt zugreifen darf, der als Gut der Allgemeinheit gilt. Für diesen Sondervorteil soll zukünftig ein entsprechendes Entgelt entrichtet werden, dessen Höhe aktuell die Länder selbst bestimmen. Jedoch kann auch von Bundesseite ein einheitliches Wasserentnahmeentgelt eingeführt werden.

Die Europäische Kommission empfiehlt in ihrem jüngsten Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, dass Deutschland die Nutzung von Entnahmegenehmigungen und -gebühren für alle Wassernutzer bundesweit erhöht und harmonisiert, um die Umweltziele in den Bewirtschaftungsplänen zu erreichen. Insbesondere in den Bundesländern Bayern, Thüringen und Hessen, in denen keine Gebühren für die Grundwasserentnahme durch die (Bergbau-)Industrie, die Landwirtschaft oder die Gemeinden erhoben werden. In den meisten Bundesländern, die eine Gebühr erheben, bezieht sich diese sowohl auf die Entnahme von Grundwasser als auch auf die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. In Berlin und im Saarland bezieht sich die Abgabe nur auf die Entnahme von Grundwasser. In diesen Bundesländern ist die Entnahme von Oberflächenwasser daher gebührenfrei.

Angesichts der durch den Klimawandel vermehrt auftretenden Dürreperioden und des Risikos einer übermäßigen Wasserentnahme ist Deutschland angehalten, die tatsächlich entnommenen Mengen zu überwachen. Außerdem sollte die uneinheitliche Nutzung von Ausnahmen von den Wassergebühren harmonisiert werden. Dies betrifft zum Beispiel die Grundwasserentnahmegebühren für Industrie, Landwirtschaft und/oder Kommunen, aber auch unterschiedliche Regelungen für Oberflächenwasserentnahmen, Entnahmegebühren und Ausnahmen in den einzelnen Bundesländern.

Die Nationale Wasserstrategie sieht mit Aktion 11 vor, dass die Wasserentnahmeentgelte weiterentwickelt und bundesweit eingeführt werden sollen. Durch das Entgelt soll zudem eine Lenkungswirkung hin zu einem bewussteren Umgang mit der Ressource Wasser erreicht werden.

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