Wasserbranche fordert besseren Schutz des Grundwassers vor Pflanzenschutzmittelrückständen

29.09.2016

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) begrüßt die in der Novellierung der Grundwasserverordnung vorgesehene Einführung eines Schwellenwerts für pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten. Bei diesen Metaboliten handelt es sich um Abbauprodukte der eigentlichen Wirkstoffe. Diese sind zwar aus Sicht des Pflanzenschutzes nicht mehr relevant, können aber aus Sicht des Gewässer- und Gesundheitsschutzes durchaus kritisch sein.

Der DVGW fordert daher in seiner am 9. September 2016 veröffentlichten Stellungnahme einen flächendeckend geltenden Schwellenwert von 1 Mikrogramm pro Liter entsprechend des in Deutschland bewährten Konzepts der gesundheitlichen Orientierungswerte. Sollten Untersuchungen den Nachweis einer toxikologischen Unbedenklichkeit auch höherer Konzentrationen erbracht haben und durch Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Risikobewertung bestätigt sein, können auch die für den jeweiligen Metaboliten geltenden höheren gesundheitlichen Orientierungswerte als Schwellenwert gelten. Der vorliegende Änderungsentwurf zur Grundwasserverordnung sieht bislang lediglich einen Schwellenwert von 10 µg/l vor.

„Mit der Forderung nach einem Schwellenwert von 1 µg/l bzw. in Höhe des jeweils geltenden gesundheitlichen Orientierungswerts liegen wir auf einer Linie mit den Ländern. Warum ein im Pflanzenschutzrecht aus lediglich pragmatischen Gründen gewählter Wert als Schwellenwert für den Grundwasserschutz herangezogen wird, ist nicht nachvollziehbar“, sagte der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke in Berlin. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hatte dies bereits 2010 empfohlen. Auch die Umweltministerkonferenz hatte den Bund am 13. November 2015 eindringlich gebeten, diese Werte aufzunehmen. Der aktuelle Länderbericht zur Grundwasserbeschaffenheit hatte zuvor die Belastungssituation noch einmal deutlich vor Augen geführt: An fast jeder zweiten der bundesweit über 8.000 ausgewerteten Messstellen lassen sich nicht relevante Metaboliten nachweisen, an jeder zehnten Messstelle in Konzentrationen über 1 µg/l und damit im Bereich der bzw. über den gesundheitlichen Orientierungswerten.

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