Ein Thema mit viel Zündstoff – Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten

06.05.2013

Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten ist oft eine Zone-0-Einstufung erforderlich. Die falsche Einstufung birgt für die Pumpen-Betreiber ein nicht kalkulierbares Risiko. Das wird vielen aber erst im Ernstfall klar. Die Firma Abel bietet Pumpen, die für diesen Einsatz geeignet sind.

Ein Thema mit viel Zündstoff – Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten

ABEL GmbH & Co. KG

Überall dort, wo brennbare Flüssigkeiten gefördert werden, ist damit zu rechnen, dass das Innere von Pumpen als explosionsgefährdeter Bereich eingestuft werden muss. Die eindeutige Definition der Zone für das Pumpeninnere fällt vielen Betreibern schwer. Problematisch wird es, wenn die Pumpe eine geodätische Saughöhe überwinden muss oder durch Rühr- oder Mischvorgänge permanent Luft in die zu fördernde Flüssigkeit eingetragen wird.

Es mangelt schlicht an Pumpen mit der passenden Zulassung – Kategorie 1G für das Innere der Pumpe. Viele versuchen, sich durch Überwachungseinrichtungen zu helfen. Aber auch dadurch kann das Problem nicht immer rechtssicher gelöst werden. Die falsche Einstufung könnte im Ernstfall rechtlich zum Verhängnis werden. Die Frage von Betreibern nach praxisnahen und sicheren Lösungen wird immer lauter. Nicht zuletzt ist dies auch der Tatsache geschuldet, dass der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben macht, die es einzuhalten gilt.

Es gibt nur wenige Hersteller, die Pumpen nach Kategorie 1 G für den Anschluß an Zone 0 Anlagen und Rohrleitungen liefern. Hierfür ist nämlich die Baumusterzulassung einer benannten Stelle erforderlich – ein Verfahren, in der nicht nur die Pumpe im laufenden Betrieb auf Herz und Nieren geprüft wird, sondern auch das Qualitätssicherungssystem des Unternehmens selbst. Die Firma Abel bietet Elektromechanische Membranpumpen der Baugrößen EM-025 und EM-040 in verschiedenen Ausführungen. Diese Pumpen sind für den Einsatz Zone 0 innen geeignet – haben eben diese Baumusterzulassung. Wie wertvoll diese Einstufung ist, zeigt sich tatsächlich erst im Ernstfall, der hoffentlich nicht eintritt, egal welche Einstufung vorliegt.

Quelle: ABEL GmbH

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