17.09.2024 - „Der eigene Hund macht keinen Lärm, er bellt nur“, diese Aussage spiegelt einmal mehr wider, wie unterschiedlich Geräusche wahrgenommen werden. Umso wichtiger ist, dass daraus resultierende Konflikte möglichst vermieden werden – der bauliche Schallschutz dient hierzu als Grundlage. Die DIN 4109 legt neben den Mindestanforderungen spezielle Vorgaben für die einzelnen Gebäudearten und Gewerke fest. Ein komplexes Thema, welches die Firmen Dallmer, Jung Pumpen, Rockwool und SAINT-GOBAIN PAM BUILDING im Folgenden beschreiben und dazu auch ein Seminar anbieten.
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