Veröffentlichung von BWT Unterlagen zur Verschmelzung mit BWT Holding AG und Delisting

27.07.2015

Wie am 28.5.2015 mitgeteilt beabsichtigt der Vorstand der im Amtlichen Handel der Wiener Börse notierten BWT Aktiengesellschaft (BWT Gruppe), der ordentlichen Hauptversammlung am 25.8.2015 die Verschmelzung der BWT Aktiengesellschaft auf eine nicht-börsenotierte Gesellschaft (BWT Holding AG) vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat hat der angestrebten Verschmelzung zugestimmt.

Die entsprechenden Verschmelzungsunterlagen wurden heute im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. In dem gemeinsamen Verschmelzungsbericht der BWT Aktiengesellschaft und der BWT Holding AG gehen die Vorstände auf die wesentlichen Gründe für die Verschmelzung ein. So sieht BWT in den für börsenotierte Gesellschaften geltenden Transparenz- und Publizitätsvorschriften einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil. Anders als die nicht-börsenotierten Mitbewerber muss BWT derzeit eine Vielzahl an Informationen preisgeben. Dies ermöglicht Brancheninsidern, Rückschlüsse auf die Strategie der BWT, ihre finanzielle Lage, Kalkulationen und sensible Geschäftsinformationen zu ziehen. Diese Informationen können von Konkurrenten der BWT genützt werden, um ihre Strategie und Preispolitik zum Schaden der BWT anzupassen. Aus Sicht der BWT würde sich dieser Wettbewerbsnachteil bei einer Fortsetzung der Börsenotiz nachteilig auf die BWT Gruppe und ihre Entwicklung auswirken.

Weiters führt der Vorstand an, dass BWT in näherer Zukunft kein Eigenkapital über die Börse aufnehmen will. Investitionen können – wie weitgehend in der Vergangenheit – aus Bankenfinanzierungen, Schuldscheindarlehen und dem Cash Flow der BWT Gruppe finanziert werden. Erheblichen laufenden und wiederkehrenden Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Börsenotiz der BWT-Aktien stehen aus Sichtder Gesellschaft kaum Vorteile gegenüber, die aktuell und längerfristig aus der Börsenotierung resultieren.

Die Durchführung der Verschmelzung und das dadurch ausgelöste Delisting der BWTAktien würden laut den Vorständen der beiden Unternehmen zum Wegfall eines erheblichen Wettbewerbsnachteils gegenüber Konkurrenten und zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

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