Gebäudemodernisierungsgesetz: “Nur die konsequente Umsetzung der EPBD schafft Planungssicherheit”
Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des VDMA Forum Gebäudetechnik (Bildquelle: VDMA e.V.)
Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Ende Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund befasst sich das Bundeskabinett heute mit dem Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), welches das bisherige Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ablösen soll. Ziel des neuen Gesetzes ist Vereinfachung, um langfristig mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Allerdings führen die im Referentenentwurf vorgesehenen Ausnahmen und Übergangsregelungen sowie mietrechtliche Schutzmechanismen zu zusätzlicher Komplexität und erschweren eine europarechtskonforme Umsetzung der EPBD.
„Der eigentliche Gamechanger für den Gebäudesektor ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie – das ist positiv. Die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Regelung ist noch keine Vereinfachung, wenn an ihre Stelle eine neue Heizungslogik mit komplizierten Ausnahmen und mietrechtlichen Schutzmechanismen tritt”, so Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des VDMA Forum Gebäudetechnik.
Positiv bewertet die VDMA Gebäudetechnik etwa den Erhalt zentraler Betreiberpflichten zur Heizungs und Betriebsoptimierung sowie die Verankerung der Gebäudeautomation in den Gesetzentwurf. Diese Instrumente sind entscheidend, um im Gebäudebestand kurzfristig wirksame Effizienz und CO₂ Minderungspotenziale zu heben. Kritisch bewertet das Forum unter anderem, dass die auf der EPBD 2018 basierenden Regelungen zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden abgeschafft und faktisch bis zum Ende des Jahrzehnts aufgeschoben werden sollen.
Zwar greift der Referentenentwurf die EPBD als zentrale Leitlinie auf, doch er blendet relevante Effizienzpotenziale aus. Nachbesserungsbedarf besteht etwa bei der Wasser- und Warmwassereffizienz durch moderne Sanitär- und Installationstechnik sowie deren Abbildung in Berechnungsverfahren, Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen.
„Nur die konsequente Umsetzung der EPBD schafft Planungs- und Investitionssicherheit im Gebäudesektor. Dies bedeutet, europarechtskonforme Vorgaben, besonders zur Gebäudeautomation, systematisch zu berücksichtigen. Daneben gibt es einzelne technische Maßnahmen im Gebäudebetrieb, etwa bei der Entlüftung von Aufzugsschächten, die heute verfügbar sind, aber im Gesetzentwurf bislang keine Rolle spielen. Diese Potenziale sollten zumindest mitgedacht und sachgerecht aufgegriffen werden“, so Robert Hild, Geschäftsführer der VDMA Fachverbände Allgemeine Lufttechnik sowie Aufzüge und Fahrtreppen.
Quelle: VDMA e. V.
