BHKS gibt Prüflisten für Vergabe und Ausführung von TGA-Anlagen heraus
In der Reihe „BHKS-Regeln für die technische Praxis“ hat der BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V. Prüflisten für die Vergabe und Ausführung gebäudetechnischer Anlagen herausgegeben.
Die BHKS-Regel 2.006 "Prüflisten für Vergabe und Ausführung von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung" wurde vom Zentralen Technischen Ausschuss des BHKS neu erarbeitet. Sie hat zum Ziel, den im Rahmen einer gewerkeweisen Vergabe von Leistungen der TGA beauftragten Leistungsumfang festzustellen, die Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken zu benennen und bereits vor Auftragsvergabe die daraus resultierenden Aufgaben Einzelnen oder einer Gruppe der Projektbeteiligten zuzuordnen.
Damit kann vermieden werden, dass nicht beauftragte Teilleistungen erst im Bauablauf erkannt werden und diesen behindern. Zum Lieferumfang gehören neben der gedruckten Fassung der BHKS-Regel 2.006 die nach Gewerken gegliederten Schnittstellenlisten in elektronischer Form.