Aktionäre stimmen der Schaffung von bedingtem Kapital zu

06.11.2003

Die ausserordentliche Generalversammlung der Georg Fischer AG, Schaffhausen, hat am 6. November 2003 den Antrag des Verwaltungsrats zur Schaffung von bdingtem Kapital für die Ausübung von Wandelrechten im Zusammenhang mit Wandelanleihen genehmigt.

Damit wurde das nötige bedingte Kapital für die erstmals am 7. Oktober 2003 an-gekündigte, nachrangige Wandelanleihe im Emissionsbetrag von CHF 152'151'000 geschaffen.

An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 6. November 2003 waren 460 Aktionärinnen und Aktionäre anwesend, welche insgesamt 108'084 Namenaktien ver-traten. Sie sind mit grosser Mehrheit dem Antrag des Verwaltungsrats gefolgt, beding-tes Kapital im Zusammenhang mit Wandelanleihen zu schaffen.

Das Aktienkapital der Gesellschaft kann neu durch die Ausgabe von höchstens 900'000 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 100 Nennwert um höchstens CHF 90 Millionen erhöht wer-den. Die Erhöhung des Aktienkapitals erfolgt durch die Ausübung von Wandelrechten, welche in Verbindung mit der Begebung einer Wandelanleihe der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden.

Für die Wandelrechte aus der bereits angekündigten 3,50% nachrangigen Wandelan-leihe 2003 - 2008 in Höhe von CHF 152'151’000 werden rund 650’000 Aktien benötigt. Der Verwaltungsrat wird daher der ordentlichen Generalversammlung vom 17. März 2004 den Antrag stellen, das bedingte Kapital um die nicht benötigten Aktien zu redu-zieren.

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