Mit dem BildungsScheck zum Dichtheitsprüfer

07.04.2008

SHK-Fachleute aus Nordrhein-Westfalen (NRW), die den für Dichtheitsprüfungen an Grundleitungen geforderten Sachkundenachweis erlangen wollen, erhalten ab sofort aus einem Förderprogramm des Bundeslandes über den so genannten BildungsScheck-NRW einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Seminargebühren.

Mit dem BildungsScheck zum Dichtheitsprüfer

Ab sofort mit dem BildungsScheck-NRW gefördert: Die Seminarreihe „Dichtheitsprüfung von Grundleitungen“ von Jung Pumpen. Schulungsinhalt ist u. a. die Inspektion von Grundleitungen mittels Kameratechnik (Foto: Jung Pumpen, Steinhagen).

Zuwendungsvoraussetzungen sowie Informationen zum BildungsScheck-Verfahren finden sich unter www.bildungsscheck.nrw.de.

„Wir haben bisher vier Seminare zum Thema ,Dichtheitsprüfung in der Grundstücksentwässerung’ durchgeführt“, berichtet Marco Koch, Leiter Verkaufsförderung bei Jung Pumpen, „in denen nahezu 100 SHK-Fach-handwerker ein entsprechendes Sachkundezertifikat erlangt haben.“ Dass sich das umfassende Seminarangebot des Abwasserspezialisten bereits erfolgreich am Markt etabliert habe, erkenne man auch an den nahezu ausgebuchten Folgeterminen in den kommenden Monaten, so Koch, der darüber keineswegs erstaunt ist: „Wer den Sachkundenachweis erwirbt, für den eröffnet sich ein neues Geschäftsfeld. Das spricht sich herum.“

Die Überprüfung der Grundleitungen unter Gebäuden auf ihre Dichtheit wird durch – in den Bundesländern unterschiedliche – Verordnungen bis spätestens zum 31.12.2015 verbindlich vorgeschrieben. Mit einem weiter wachsenden Interesse auch im SHK-Fachhandwerk an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen ist also zu rechnen. Weitere Seminartermine bei Jung Pumpen sind deshalb bereits in Planung.

Förderung in Höhe von 50 Prozent

Das Land NRW zog seinerseits hieraus die richtigen Schlüsse: Mit dem Förderprogramm BildungsScheck-NRW werden die Seminargebühren zu 50 Prozent vom Land NRW übernommen. Der zügigen Qualifizierung ausreichend vieler Spezialisten steht also nichts mehr im Wege. Jung Pumpen weist darauf hin, dass Kosten, die über den Seminarinhalt hinausgehen (z. B. Übernachtungskosten), von dieser Regelung ausgenommen sind. Detaillierte Informationen zu den Seminarinhalten finden sich auf der Jung-Pumpen Homepage.

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