Neuer MEI-Standard ab Januar 2013 – Xylem ist gerüstet

19.12.2012

Die Europäische Kommission will mit Hilfe des Energie-Effizienz-Plans (EEP) den Stromverbrauch von energieverbrauchenden Produkten wie Kühlschränke, Fernseher und Klimaanlagen und seit kurzem auch Pumpen reduzieren.

Neuer MEI-Standard  ab Januar 2013 – Xylem ist gerüstet

Lowara Baureihe eSV (Foto: Xylem Water System Deutschland)

Seit 2007 wurden im Rahmen dieses EEP den Herstellern Grenzwerte gesetzt, damit deren Produkte den neuesten Hocheffizienz-Standard entsprechen. In diesem Zuge wird 2013 der Mindesteffizienzindex (MEI) eingeführt. Uwe Meyer, Vertriebsleiter der Xylem Water System Deutschland im bayrischen Großostheim, erläutert die Auswirkungen des MEI und was Anlagenbauer tun können, um rechtzeitig der neuen Verordnung zu entsprechen.

In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission eine Methode zur Bestimmung verpflichtender Mindesteffizienzwerte für einige elektronische Produktgruppen, die innerhalb der EU verkauft werden entwickelt. Diese ist als „European Minimum Energy Performance Standards“ (EU MEPS) bekannt. Die Liste der Produktgruppen beinhaltet nun auch Wasserpumpen. Da 80 Prozent des Wirkungsgrades von der Pumpenkonstruktion und –Aufbau abhängt, ist es genau dieser Produktionsteil, auf den sich die EU MEPS bezieht. Die Öko-Design-Richtlinie wirkt sich somit unmittelbar auf das Design der in der EU verkauften Produkte aus.

Ursprünglich fielen Pumpen nicht unter die Richtlinie, sie wurden erst später erfasst, als ihr großes Energieeinsparpotential für die Gebäudetechnik und den Industriesektor erkannt wurde. Folgende Wasserpumpenarten fallen nun unter die Ökodesign-Richtlinie: Pumpen mit axialem Eintritt und eigener Lagerung, Blockpumpen mit axialem Eintritt, Blockpumpen in Inlineausführung, vertikale Mehrstufenpumpen und mehrstufige Tauchpumpen.

Um die höchstmöglichen Wirkungsgrade in der Pumpenindustrie zu erreichen, veranlasste die Europäische Kommission eine Analyse der am Markt befindlichen Pumpen zur Ermittlung von Produkten, die den neuen Leistungskriterien nicht entsprechen. Der Mindesteffizienzindex (MEI) verbietet Pumpen, deren Wirkungsgrad unter den neuen Werten liegen. Der erste Schritt dazu tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, während der zweite und strengere im Januar 2015 folgt. Produkte mit einem niedrigeren Wirkungsgrad als neu gefordert sind dann nicht mehr berechtigt, die CE-Kennzeichnung zu tragen. Sie dürfen damit nicht mehr innerhalb der Europäischen Union verkauft werden.

Wie wirkt der MEI?

Der MEI benennt Mindestwirkungsgrade, die von den Herstellern eingehalten werden müssen. Für eine Pumpenbauart und –größe ist ein Wert für Fördermenge, Förderhöhe, Drehzahl und einer auf das Pumpendesign bezogenen und gemessenen Konstante festgelegt. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ein Produkt, dass einen guten Wirkungsgrad bei der größten Fördermenge aufweist, umweltfreundlich ist. In der Realität jedoch soll ein Produkt gute Wirkungsgrade über den gesamten Einsatzbereich haben. Dies gilt vor allem für die Pumpenindustrie. Der Mindestwirkungsgrad muss an drei verschiedenen Betriebspunkten ermittelt werden. Die Hersteller, die die Mindestwirkungsgrade an allen drei Punkten erreichen, erhalten eine allgemeine Hocheffizienzbewertung . Der erste Punkt auf der Leistungskurve ist der BEP (Bestpunkt). Bei diesem Betriebspunkt arbeitet die Pumpe mit höchstem Wirkungsgrad. Beim zweiten Punkt „Teillast“ (PL) arbeitet die Pumpe bei 75 Prozent des Förderstroms am BEP. Der letzte Punkt „Überlast“ (OL) beschreibt den Punkt, bei dem die Pumpe 110% des im Bestpunkt vorliegenden Förderstroms liefert.

Ab 2013 müssen alle sich auf dem Europäischen Markt befindlichen Pumpen einen Mindestwirkungsgrad aufweisen, der auf Basis BEP, PL und OL berechnet ist, um einen MEI-Wert von über 0,1 zu erreichen. Dieser Wert, multipliziert mit 100, entspricht dem Prozentsatz der auf dem Markt befindlichen Pumpen, die nicht der Verordnung für 2013 entsprechen. Der MEI 0,1 gibt somit an, dass 10 Prozent der verfügbaren Pumpen nicht dem von der EU-Kommission gesetzten Standard entsprechen.

Im Jahr 2015 erhöhen sich die MEI-Anforderung auf 0,4, womit der Standard noch restriktiver wird, bedeutet dies doch, dass 40 Prozent der heute verfügbaren Pumpen den EU-Standards nicht erfüllen.

Konform werden

Pumpen, die von den Herstellern vor dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, können weiterhin legal von den Vertriebskanälen verkauft und vom Endverbraucher installiert werden. Unabhängig von dieser Flexibilität sind Planer und Anlagenbauer aufgefordert, die verwendeten Produkte baldmöglichst auf den neuesten Stand zu bringen, um up-to-date zu sein, wenn die Gesetzgebung verpflichtend wird. Mit frühzeitiger Bestellung und Installation konformer Pumpen vermeidet man am einfachsten, von der Gesetzesänderung überrumpelt zu werden. Um den Wechsel für Kunden so einfach wie möglich zu gestalten, hat Xylem sichergestellt, dass alle von der Verordnung erfassten Pumpen bereits MEI 0,1 entsprechen. Xylem-Kunden können somit beruhigt sein, die von ihnen bestellten Pumpen werden den Anforderungen der EU-Kommission gerecht.

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