ATEX 100 / Explosionsschutz ab Juli 2003

24.06.2003

Das, was früher bzgl. Explosionsschutz und Betrieb von Geräten (z. B. Pumpen und Rührwerken) in explosionsgefährdeten Räumen durch die Elex-V geregelt war, wird ab dem 1. Juli 2003 ausnahmslos durch die europäische Norm EN 94/9/EG ATEX abgelöst und geht in nationales Recht über.

An die Stelle der früheren ganzheitlichen Regelung des Explosionsschutzes in Deutschland durch die ElexV tritt jetzt die Trennung in Betrieb und Beschaffenheit nach europäischen Richtlinien, die in nationale Regelungen überführt sind.Die Umsetzung des betrieblichen Explosionsschutzes auf der Basis der europäischen Richtlinie 99/92/EG in deutsches Recht wird zusammen mit weiteren Arbeitsschutzthemen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt, die seit dem 1. Januar 2003 in allen Abschnitten in Kraft getreten ist.

Für explosionsgeschützte, überwachungsbedürftige Anlagen, gelten besondere Bedingungen lt. der BetrSichV. Dazu zählt erstens die Gefährdungsbeurteilung der Anlage durch den Betreiber und zweitens die Anforderungen an die Beschaffenheit der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel. Für den freien Warenverkehr von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln in der europäischen Union wurde für die Beschaffenheit dieser Produkte im März 1994 die Richtlinie 94/9/EG benannt als ATEX (ATEX100) veröffentlicht.

Seit dem 1. Juli 2003 besteht, nach 7-jähriger Übergangszeit, für Hersteller in den Ländern der Gemeinschaft die Anwendungspflicht der Konformitätskriterien nach der ATEX Richtlinie.

ITT Flygt als Hersteller von explosionsgeschützen elektrischen Tauchmotorpumpen und Rührwerken, hatte alle Ex-Produkte bereits im Jahr 2001 geprüft und zertifiziert nach der ATEX Konformitätsbewertung, in Gruppe II, Kategorie 2.Gruppe II/Kategorie 2 entspricht der bekannten Zone 1 und ist bestimmt für Betriebsmittel, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten für den Fall, dass mit einer explosionsgefährdeten Atmosphäre zu rechnen ist. Die Richtlinie 94/9/EG ATEX deckt neben elektrischen Gefährdungen als Neuerung auch die mechanischen Gefährdungen von Betriebsmitteln ab. Für die elektrischen Gefährdungen besteht wie bisher die Abnahmepflicht durch eine anerkannte, d.h. akkreditierte Prüfstelle. Für ITT Flygt ist das die Zertifizierungsgesellschaft INERIS früher CHERCHAR, die in einer Baumusterprüfung die Sicherheitsanforderungen der Normenreihe EN 50014 bis EN 50018 prüft und das Ergebnis mit einem Zertifikat dokumentiert.

Für den mechanischen Maschinenteil kann der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren auf der Basis einer Risikoanalyse selbst durchführen oder von Dritten durchführen lassen und die Analyse bei einer anerkannten Prüfstelle hinterlegen. Außer der elektrischen und mechanischen Baumusterprüfung muss der Hersteller interne Fertigungskontrollen für beide Kriterien durchführen, wobei der elektrische Part durch eine anerkannte Prüfstelle bewertet werden muss. Die zertifizierte Baumusterprüfung und die bewertete interne Fertigungskontrolle erlauben es dem Hersteller eine CE Konformitätsbescheinigung auszustellen.

ITT Flygt erfüllt für alle explosionsgeschützten elektrischen Tauchmotorpumpen und Rührwerke die Richtlinie 94/9/EG und ist damit berechtigt die CE Konformitätsbescheinigung auszustellen. Die Risikoanalyse für die mechanischen Gefährdungen hat ein potentielles Gefährdungskriterium herausgefiltert, das für alle Pumpen zutreffend ist, und zwar die Gefährdung bei Trockenlauf. Durch Trockenlauf könnte eine Zündquelle entstehen, die in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre zu vermeiden ist. D.h., die Pumpe darf nicht manuell oder automatisch betrieben werden, wenn die Hydraulik der Pumpe nicht mit Fördermedium befüllt oder überdeckt ist. Alle Betriebsanleitungen für Ex-Tauchmotorpumpen von ITT Flygt enthalten einen Warnhinweis auf Trockenlauf. Zusätzlich sind die Schaltgeräte von ITT Flygt zur Vermeidung der mechanischen Explosionsgefährdung mit einer „Trockenlaufschutz-Steuerung“ ausgerüstet.

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